BifiZ Bildung für eine intelligente Zukunft gemeinnützige GmbH

Aufnahmekriterien

Aufnahme in die Klassenstufe 7 ( Sek. I):

• Besuch der privaten Goethe-Grundschule,

• Besuch einer Grundschule mit Lernangebot in Russisch und Englisch oder nur Englisch,

• Gute Kenntnisse der russischen (Niveau C2 gemäß des Europäischen Referenzrahmens für Fremdsprachen) und der englischen Sprache (Niveau B1 gemäß des Europäischen Referenzrahmens für Fremdsprache ) oder nur englischen Sprache,

• Besondere Empfehlung der abgebenden Schule,

• Bestehen einer Aufnahmeprüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik, Russisch und Englisch.

Gymnasiale Oberstufe:

Für Schüler, die das Goethe-Gymnasium nicht ab der 7. Klasse besucht haben, sondern aus anderen Schulen zugezogen sind, besteht die Möglichkeit das Abitur an dem Goethe-Gymnasium ab der 11. Klasse zu machen. Dafür müssen die Schüler bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

Erfolgreicher Besuch der Sekundarschule und besondere Empfehlung der Schule

Bestehen einer Aufnahmeprüfung in den Kernfächern: Mathematik (schriftlich), Deutsch (mündlich und schriftlich), Englisch (mündlich und schriftlich), Spanisch (mündlich) und Russisch (mündlich und schriftlich), falls die Sprache vorher erlernt wurde.

Über die Aufnahme eines Schülers in das private Goethe-Gymnasium entscheiden, wie bei allen weiterführenden Schulen, der Schulleiter und das Lehrerkollegium auf der Basis der Grundschulempfehlung und des Ergebnisses der Aufnahmeprüfung. Dabei wird die Durchschnittsnote im Zeugnis für die 6. Klasse berücksichtigt.

Eltern und Schüler erhalten vor Schulbeginn die Möglichkeit mit einem Klassenlehrer/In alles über die Schule, das Lernprogramm und die Anforderungen der Aufnahmeprüfung zu erfahren. Um den Schülern den Übergang zum Gymnasium zu erleichtern und auch die Leistung des Einzelnen zu verbessern, werden in allen Hauptfächern Förderstunden angeboten.

Schulgeld

Die Kostenbeteiligung der Eltern wird in Abhängigkeit vom Familieneinkommen errechnet. Dabei können Ermäßigungen für das zweite, bzw. dritte Kind gewährt werden, sowie Vergünstigungen für Schüler aus Familien mit niedrigem Einkommen, in denen ein oder beide Elternteile nicht erwerbstätig sind, genehmigt werden können.